Es bleibt bei OrtsbeirätenWie bei den letzten konstituierenden Sitzungen des Gemeinderats stellte sich auch dieses Mal die Frage, wie es mit den Ortsbeiräten weitergehen soll. Die FDP-Fraktion hatte bei der letzten Sitzung hierzu den Antrag gestellt, diese in Bezirksbeiräte umzuwandeln. Gegen die Stimmen von CDU, SPD und FW wurde jedoch leider keine Mehrheit gefunden. Nach Abschaffung der Unechten Teilortswahl stellte sich wieder die Frage, ob es sinnvoller ist, ortsteilbezogene Themen durch Ortsbeiräte, Bezirksbeiräte oder Ortschaftsräte vorberaten zu lassen. Allen Unkenrufen zum Trotz ist in diesem Gemeinderat Gauangelloch mit sieben Stadträten deutlich besser vertreten als vorher. Selbst kleine Teilorte wie Lingental und Ochsenbach haben nun Vertreter. Daher lehnen die Liberalen eine Ortschaftsverfassung für Leimen ab. Da die Ortschaftsräte parallel zum Gemeinderat gewählt werden, finden sich in ihnen oft auch die Gemeinderäte wieder. Hinzu kommen hohe Kosten und mehr Bürokratie. Aber gerade Bürokratieabbau und Vereinfachung des Wahlsystems war der Grund für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl gewesen. Die derzeitige Situation der Ortsbeiräte empfinden die Liberalen jedoch als unbefriedigend. Zu wenige Sitzungen, oft nur Informationen über Beschlüsse des Gemeinderats statt Beratungen im Vorfeld der Entscheidungen, dies sind die Hauptkritikpunkte, die der ehemalige Gauangellocher Ortsbeirat und nunmehr Stadtrat Klaus Feuchter aus eigener Erfahrung im Gemeinderat berichtete. Es entstand oftmals der Eindruck, dass von Seiten der Verwaltung die Ortsbeiräte eher als lästig empfunden wurden. Mit der Umwandlung der Ortsbeiräte in Bezirksbeiräte würde man die rechtlichen Voraussetzungen schaffen; die Beiräte müssten Ernst genommen werden. Voraussetzung ist laut Gemeindeordnung für Gemeinden unter 100.000 Einwohnern, dass die Ortsteile räumlich getrennt sind. Dies ist in Leimen der Fall. Auch die Bezirksbeiräte hätten wie die Leimener Ortsbeiräte nur beratende Funktion und würden im Falle Leimens vom Gemeinderat bestellt. Entgegen der Stellung der Ortsbeiräte müssen die Bezirksbeiräte jedoch zu den wichtigen Angelegenheiten des Ortsteils gehört werden und haben das Recht, an Ausschusssitzungen, bei denen wichtige den Ortsteil betreffende Angelegenheiten auf der Tagesordnung stehen, mit einem Mitglied teilzunehmen. Zudem sind mindestens drei Sitzungen pro Jahr gesetzlich vorgesehen. Bezüglich der Amtsverwaltungen in St. Ilgen und Gauangelloch gäbe es keine Veränderungen. Gespräche mit Bezirksbeiräten aus Heidelberg im Vorfeld der Sitzung bestätigten die positiven Erfahrungen dort. Die Beiräte fühlen sich gut informiert und in die Entscheidungen rechtzeitig eingebunden. Ganz im Gegensatz zu den Leimener Ortsbeiräten. Aber dies wird nun leider erst einmal so bleiben. |
|
Impressum | Diese Seiten wurden erstellt von Computerservice Felden GmbH |