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Bauantrag von zwei Häusern im Bärenpfad

Kai-Uwe Kalischko sagte dazu im Gemeinderat:

Wir haben gehört, eine Verlängerung des Ägidiusweges ist für die St. Ilgener Kerwe dringend erforderlich.

Auch die F.D.P.-Fraktion hat sich über das sensible Thema "Bärenpfad" Gedanken gemacht.

Wir sind der Meinung, dass der damalige Gemeinderat leichtsinnig und gutgläubig der Vorlage Nr. 139/98 vom 26.11.98 vertraut hat, dass es sich bei dem Bauvorhaben um Reihenhäuser handelt. Unter diesen Bedingungen wurde der Abrundungssatzung zugestimmt, welches man in der Niederschrift Seite 169 Punkt 139/98 nachlesen kann.

Dass sich der heutige Bauantragsteller durch Einhaltung aller Vorschriften der Abrundungssatzung im Recht befindet, scheint unabdingbar.

Doch stellt sich die Frage, warum die Verwaltung den Gemeinderat nicht darauf hingewiesen hat, dass beim Beschluss der Satzung nur eine Bebauung mit Reihenhäusern möglich ist, wenn dieses in der Abrundungssatzung festgehalten wird, um so den Wünschen des Gemeinderates laut Niederschrift zu entsprechen.

Erfahrungen mit protestierenden Anwohnern im Bärenpfad hatte man ja mit der Bebauung des Anwesens zwischen der Familie Pfister und der Familie Gärtner, wo gleich große Wohnhäuser entstanden sind.

Laut Aktenvermerk fügt sich das Bauvorhaben nach Meinung der Verwaltung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein, was laut der genannten Niederschrift und der gemeinsamen Begehung nicht die Meinung des Gemeinderates sein kann.

Es wurden die Interessen des Bauträgers über die Wünsche des Gemeinderates laut Niederschrift gestellt, und die Anwohner mit ihrem Ärger alleine gelassen.

Unter Berücksichtigung der Schadensersatzforderungen werden wir uns enthalten und hoffen, dass die Verwaltung alle rechtlichen Möglichkeiten überdacht und überprüft hat.

Entscheidung:

Auf Grund der rechtlichen Situation wurde mit knapper Mehrheit dem Bauantrag stattgegeben.

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