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Vertagung der Sondersitzung des Gemeinderates

Antrag der CDU-Bürgerblock-Fraktion:

Die Tagesordnungspunkte 3 bis 16 sind zu vertagen.

Claudia Felden sagte dazu im Gemeinderat:

Sehr geehrter Herr Sauerzapf, meine sehr geehrten Damen und Herren,
wir, die FDP-Fraktion, sehen die Angelegenheit differenzierter als meine Vorredner.
Auch wir sind überrascht über die Einberufung der heutigen Sitzung nach den Vorberatungen, so überrascht, dass mein Kollege Kalischko einen anderen Termin nicht mehr absagen konnte und sich deshalb für heute Abend entschuldigen muss.
Wir sind aber auch verärgert - zum einen über die ungenügende Vorlage und zum zweiten über die unnötigen Ausgaben, die mit der Sitzung heute Abend verbunden sind. Hier wird nicht nur unsere Zeit, sondern auch das Geld der Stadt Leimen verbraten.
Doch nun zum Antrag der CDU: Wir haben schon im Vorfeld deutlich gemacht, dass wir TOP 4 gerne geklärt hätten, da er sich auf die Zukunft bezieht und rechtzeitig klar sein muss, wie das Dienstfahrzeug privat genutzt werden kann. Wir hatten daher im Vorfeld aus diesem Grund beantragt, diesen Punkt auf der Gemeinderatssitzung nächste Woche zu beraten.
Top 3, 5, 13, 15 und 16 hätten unserer Meinung nach ebenso behandelt werden können, auf keinen Fall aber die Punkte 6 bis 12. Die hier aufgeführten Grundstücksangelegenheiten stellen z.B. nur einen kleinen Teil der beanstandeten Grundstücksfragen dar. Die "dicken Brocken" wie z.B. das Aldi-Gelände fehlen. Hier wird in einer Art Salami-Taktik verfahren. Ein paar kleine Scheibchen der Grundstücksproblematik wird uns vorgelegt, und wann kommt der große Rest?
Zu den Verjährungsfristen ist in der ganzen Vorlage nichts zu finden!
Es ist anzunehmen, das in Top 6 bis 12 die Staatanwaltschaft ermittelt. Für Neulinge wie uns, für die die Angelegenheiten vor unserer Zeit als Gemeinderat stattgefunden haben, lesen sich manche der Vorlagen recht harmlos. Aber z.B. Top 6. Da gibt es die wildesten Gerüchte. Doch was ist davon wahr? Wie sollen wir das beurteilen? Und stimmt der Gemeinderat der Vorlage zu, werden vielleicht schwarze Westen weiß gewaschen.
Unserer Meinung nach ist die Verwaltung auf jeden Fall verpflichtet, die Haftungsfrage zu prüfen, und Herr Sauerzapf, Sie haben dies ja dankenswerterweise auch vorhin so ausgeführt.
Zu Punkten, zu denen der Gemeinderat seinerzeit klar Position bezogen hat (z.B. Top 9) ist es nicht ersichtlich, warum wir jetzt diese Position im nachhinein ändern sollen. §24 der Gemeindeordnung besagt, dass der Gemeinderat die Grundsätze für die Verwaltung festlegt. Es kann nicht sein, dass der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung dann anders handelt und dann dem Gemeinderat der Sachverhalt so lange vorgelegt wird, bis das Handeln der Verwaltung abgesegnet ist. Da machen wir nicht mit!
Die Verwaltung hat sich an unsere Beschlüsse zu halten, und wenn Teile davon das nicht taten, ist die Haftungsfrage zu stellen!
Wir erwarten also bis zur Septembersitzung eine ordentliche Vorlage von der Verwaltung, in der alle, wirklich alle Rügen der GPA aufgeführt sind, mit einer vorgeschlagenen Vorgehensweise, die den vorigen Beschlüssen des Gemeinderates Rechnung trägt, und mit dem jeweiligen Datum versehen, wann die Angelegenheit droht zu verjähren.
Im übrigen fordern wir die Verwaltung auf, bei all diesen Rügen der GPA die Haftungsfrage zu prüfen. Dies hätte schon längst geschehen müssen.
Wir schließen uns also dem Antrag der CDU an, ergänzt um den Antrag, Top 4 nächste Woche zu behandeln.



Entscheidung:

Gegen die Stimmen der GALL und der SPD wurde dem Antrag der CDU-Bürgerblock zugestimmt.

Fazit:

Die Vertagung gibt noch einmal die Chance, die Personen, die sich etwas zu schulde kommen ließen, zur Rechenschaft zu ziehen. Denn bei den Abstimmungen der Vergangenheit, in denen es um nachträgliches Absegnen von Handlungen der Verwaltung ging, wurden fast immer durch die Mehrheit des Gemeinderates diese Handlungen im nachhinein abgesegnet, auch wenn dies für die Stadt ein Nachteil bedeutet hat.

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