Ausweisung eines Sondergebietes
Claudia Felden sagte dazu im Gemeinderat: Sehr geehrter Herr Ernst, sehr geehrte Damen und Herren, Der BDS hat es in seiner Stellungnahme gesagt, Herr Wagenblass hat es in seiner Stellungnahme gesagt, und auch die Einzelhandelsstudie sagt es: ein SB-Warenhaus in Leimen-Nord wird gravierende negative Auswirkungen auf den Stadtkern haben. Schon jetzt stehen Geschäfte leer, schon jetzt ist es immer schwieriger, Gewerbetreibende für den Standort Leimen zu begeistern. Mit einem Einkaufszentrum auf der grünen Wiese wird dann die Lage noch dramatischer. Und was machen dann die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger und die Kinder und Jugendlichen, die kein Auto fahren können, um einkaufen zu gehen? Ich kann daher einem SB-Markt auf der grünen Wiese nicht zustimmen. Anders verhält es sich - so auch die Einzelhandelsanalyse - mit einem reinen Baumarkt oder Geschäften mit anderem episodischen Bedarf, der in Leimen kaum gedeckt wird, wie z.B. Computer oder Möbel. Eine solche Ansiedelung würde unserer Meinung nach belebend auf Leimen wirken und den bestehenden Einzelhandel positiv ergänzen. Kollege Stern hat uns Gemeinderäten und der Verwaltung vor einiger Zeit Unterlagen vorgelegt, wie durch den Bebauungsplan festgeschrieben werden kann, welcher Einzelhandel zulässig ist und welcher nicht. Und auch die Zeitschrift "Die Gemeinde" hat in ihrer Ausgabe vom 28.2.03 ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 18.10.02 abgedruckt, nach dem eine Gemeinde auch dann in außerhalb ihrer Kernstadt gelegenen Bereichen Fachmärkte ausschließen darf, die in unerwünschtem Ausmaß Kaufkraft von den zentral gelegenen Geschäftslagen absaugen würden, wenn in umliegenden Städten (große) Märkte vorhanden sind, die dasselbe Warensortiment anbieten. Wir können also sehr wohl darauf Einfluss nehmen, was gebaut wird und ob wir damit unserem Stadtkern schaden oder nützen. Daher sollten wir festlegen, welchen Einzelhandel wir an den entsprechenden Stellen wollen - wie z.B. einen reinen Baumarkt oder ein Möbelgeschäft - und welchen nicht - wie z.B. Lebensmittel. Und dann weisen wir ein Sondergebiet mit den entsprechenden Einschränkungen aus. Die Grundstückseigner wissen dann, was wir wollen, haben Planungssicherheit und können ihr Grundstück entsprechend verwerten, und wir haben das Optimale für den Stadtkern Leimens getan. Also: die Ausweisung eines Sondergebietes ohne Beschränkungen lehne ich ab -
bestimmten Ansiedlungen, die dem Wohle Leimens dienen, stimme ich zu.
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