Landschaftsschutzgebiet "Bergstraße - Süd"Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung : Der geplanten Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes "Bergstraße - Süd" wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Geltungsbereich im Bereich des Gewanns Engelsbrunnen auf die Ostseite der L594 gelegt wird. Claudia Felden sagte dazu im Gemeinderat: Sehr geehrter Herr Ernst, sehr geehrte Damen und Herren, Ganz klar sind wir einer Meinung mit der Verwaltung, dass der Bereich Engelsbrunnen im Westen der B3 ausgenommen sein soll, da wir die Fläche für eventuelle Sportflächenerweiterungen vorhalten sollten. Doch wie sieht es mit der anderen Erweiterung aus? Im Prinzip sind wir für ein Landschaftsschutzgebiet - wollen doch auch wir die Schönheit unserer Heimat erhalten. Ginge es heute nur darum, Bauentwicklungen und Straßen einzuschränken, würden wir das Landschaftsschutzgebiet voll und ganz unterstützen. Doch die Ausführungen des Ansprechpartners des Rhein-Neckar-Kreises im Technischen Ausschuss haben bei uns zu großen Bedenken geführt. Das Problem liegt im Wort "ordnungsgemäß", in der "ordnungsgemäßen" Nutzung. "Ordnungsgemäß" heißt, der Status Quo muss im Prinzip erhalten bleiben. Hat so z.B. ein Bauer eine Wiese und will er diese umwandeln in einen Acker, braucht er im Landschaftsschutzgebiet eine Genehmigung. Die Bauern sind jedoch diejenigen, die die Landschaft für uns erhalten. Ihnen geht es schlecht, vor allem wegen der großen Bürokratie in diesem Bereich. Und wenn sie nun nicht mehr selbst entscheiden dürfen, ob sie eine Wiese oder ein Maisfeld anlegen können, dann grenzt das an Enteignung. Sollen sie für uns die Landschaft pflegen, muss es ihnen möglich sein, dies wirtschaftlich zu tun. Und was wirtschaftlich ist, hat nicht eine Behörde des Rhein-Neckar-Kreises zu entscheiden. In dem Gebiet, um das es geht, gibt es Wiesen und Felder - wo ist das Problem, wenn ein Feld zur Wiese oder eine Wiese zum Feld wird? Wenn wir die Bauern noch weiter einschränken, haben wir bald niemanden mehr, der die Landschaft pflegt, und was dann?So können wir unter Abwägung dieser Gesichtspunkte der geplanten Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes nicht zustimmen. Entscheidung: Mit den Stimmen der CDU und FDP und gegen die Stimmen der SPD, GALL, FWV und SDW wurde der geplanten Abgenzung des Landschaftsschutzgebietes nicht zugestimmt. Fazit: Wenn auch mit knapper Mehrheit konnte eine weitere Verbürokratisierung und Bevormundung verhindert werden. Schade nur, dass Großteile der CDU aus anderen Gründen (Erhalt der Möglichkeit weiterer Baumaßnahmen) als die FDP gegen die Vorlage gestimmt haben. |
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