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FDP-Kreistagsfraktion: „Biomüll-Problem“ vom Grundsatz her angehen
Im Bereich der Abfallwirtschaft des Rhein-Neckar-Kreises gärt es zur Zeit wieder; gerade wenn es um Kapazitätsprobleme und Kosten der Verbrennung und besonders um den Biomüll geht. Kreisrat Ernst Bauch berichtete auf der letzten Sitzung der FDP-Kreistagsfraktion zunächst über die übermäßig hohen Kosten, die die MVV vom Rhein-Neckar-Kreis für die Verbrennung des Restmülls verlange und damit hohe Gewinne einfahre. Dieses Geschäftsgebaren wurde daraufhin von der FDP-Fraktion missbilligt, da die ursprünglich vereinbarte Solidarität zwischen Rhein-Neckar-Kreis, Mannheim und Heidelberg unterlaufen werde, wie Fraktionsvorsitzender Dr. Heinz Bahnmüller berichtete. Er war nämlich in den 1990er Jahren als ZARN-Mitglied selbst an der Vereinbarung und dem, dieser Kooperation zugrunde liegenden Geist, beteiligt
Ebenso lebhaft ging es in der Fraktionssitzung um die Biomüllsammlung, die wieder geändert werden soll, was man, so Ernst Bauch, aus verschiedenen Stellungnahmen herauslesen könne. Dabei habe man erst zum Jahreswechsel 2003/2004 die Pflicht zur Getrenntsammlung organischer Abfälle aufgehoben und dem Bürger eine Wahlmöglichkeit gegeben. Daraufhin sind die Biomüllmengen in den 54 Kreisgemeinde drastisch zurück gegangen. Die Bürger haben also aus mehreren guten Gründen so entschieden, obwohl die Biomüllsammlung vom Kreis auch noch subventioniert wurde, wie Kreisrat Bauch anmerkte. Dies führte natürlich zu mehr Restmüllmengen.
Das Problem des Biomülls muss jedoch vom Grundsatz her angegangen werden. Heinz Bahnmüller machte dies anhand bereits früher dargelegter Erkenntnisse deutlich. So müsse doch zuerst gefragt werden, welche Qualität das Endprodukt, nämlich der Kompost, haben soll. Dann erst könne man entscheiden, was als „Biomüll“ kompostiert werden soll. Langjährige Ergebnisse mit Pflanzenversuchen, so seine Erfahrungen, hätten immer wieder gezeigt, dass Komposte mit höherem Salzgehalt aus Speiseresten und Fleisch zu keinem guten Wachstumsergebnis bei vielen Pflanzen führen. Deshalb und aus hygienischen Gründen, z.B. Maden in Biotonne und –fach, sowie ekelhafter Gestank, sei er immer gegen die Einbeziehung von Speiseresten und tierischen Abfällen in die Biomüllsammlung gewesen, weil daraus bei der Kompostierung kein vernünftiges Endprodukt werde. Für Bahnmüller sei diese Erkenntnis vor drei Jahren auch ein wichtiger Grund für die Abschaffung der Pflicht zur Getrenntsammlung gewesen. Aus seiner Sicht dürften nur unbehandelte pflanzliche Abfälle zur Kompostierung kommen. Die FDP-Fraktionsmitglieder unterstützten diese Haltung. Sie waren sich auch einig darin, dass vor erneuten Änderungen in der Sammelpolitik die Bürger und somit die Kunden der AVR über ihre Meinung gefragt werden müssten.
H. Bahnmüller
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