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Aktuelles
Auf seiner letzten Sitzung sprach sich der Vorstand des FDP-Kreisverbandes Rhein-Neckar
einstimmig gegen die geplante Einführung einer Grundgebühr für Gewerbemüll aus.
1996 führte der Gesetzgeber ein neues "Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz" ein mit dem
Ziel, die Entstehung von Abfall möglichst zu vermeiden. Soweit trotzdem Abfall anfällt, soll
dieser stofflich oder energetisch verwertet werden. Erst wenn dies ebenfalls nicht möglich ist,
ist der Abfall umweltverträglich zu beseitigen, wofür die Behörden zuständig sind. Die Vermeidung
und die Verwertung von Abfall können die Betriebe selbst steuern bzw. privaten Entsorgern
überlassen. Dies führte in den letzten Jahren zu einer drastischen Reduzierung der Abfallmengen.
Das Gesetz hat somit sein Ziel erreicht. Viele Firmen ernannten Abfallbeauftragte und erdachten
Recycling-, Abfallvermeidungs- und Verwertungsstrategien. Nebeneffekt dieser Bemühungen ist
jedoch, dass die inzwischen überdimensionierten und überteuerten öffentlichen Mülldeponien und
Verbrennungsanlagen nicht mehr ausgelastet sind.
Nun plant der Rhein-Neckar-Kreis zur Finanzierung dieser Probleme eine mengenunabhängige
Grundgebühr für alle Unternehmen einzuführen. Dies wurde vom Vorstand des FDP- Kreisverbandes
strikt abgelehnt. Denn verwaltungsinterne Probleme (überdimensionierte und überteuerte
Müllverbrennungsanlagen) dürfen nach Meinung der FDP nicht auf dem Rücken der Unternehmen
ausgetragen werden. Dies führe zur weiteren Standortverschlechterung und Betriebskostenerhöhung.
Dem Argument der "Scheinverwertung" von seiten der AVR konnten sich die Liberalen nicht anschließen,
denn der Kreis hat ausreichend Möglichkeiten, gegen Scheinverwerter vorzugehen und diese per
Bescheid zur Überlassung ihres Abfalls zu zwingen. Dass die AVR nun "um jedes Gramm Müll kämpfen
wolle", bedeute, dass der Kreis versucht, möglichst viel Müll als beitragspflichtig zu deklartieren,
damit die Unternehmen nicht selbst verwerten können. Dies widerspreche jedoch dem oben genannten
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das die Betriebe zur Verwertung verpflichtet und die
(private) Verwertung der (behördlichen) Beseitigung vorzieht. Zuguterletzt würde die Erhebung einer
von Branche und Beschäftigtenzahl abhängigen Grundgebühr einen dermaßen hohen Verwaltungsaufwand
erzeugen, dass zwar die Unternehmen stark belastet, die Kreiskasse auf Grund der imensen
Verwaltungskosten jedoch kaum entlastet wäre.
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