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Braucht unsere Region Windkraftanlagen?
Auf Grund der derzeitigen Planungsvorbereitungen des Regionalverbandes Unterer Neckar zur Ausweisung von geeigneten Flächen für Windkraftanlagen trafen sich liberale Kommunalpolitiker des FDP-Bezirksverbandes Kurpfalz zu einer Tagung auf der Feste Dilsberg.
Zu der Veranstaltung hatte der Vorsitzende des Arbeitskreises Regionalpolitik der FDP-Fraktion in der Verbandsversammlung des Regionalverbands Unterer Neckar Dr. Jürgen Criegee eine Reihe von Experten eingeladen, darunter Manfred Hopfauf und Axel Finger vom Raumordnungsverband, Friedemann Wentz vom Bundesverband Windenergie und Dr. Felix Conrad als Windkraftgegner.
Auf Grund der Ausführungen der Mitarbeiter des Raumordnungsverbandes, der Windkraftbetreiber und der Windkraftgegner arbeiteten die Liberalen folgende Stellungnahme aus:
„Windkraftnutzung bietet nach Ansicht ihrer Befürworter eine Möglichkeit, die Atomkraft zurückzudrängen, die Erzeugung von Treibhausgasen einzudämmen und fossile Energieträger zu schonen.
Die Nutzung der Windkraft ist jedoch problematisch, weil sie für die Grundlastversorgung, gewährleistet durch Kernenergie und Kohlekraftwerke, keinen Beitrag leistet, weil sie den Ausstoß von CO2 nur unerheblich mindert und weil sie kaum die fossilen Energieträger schont. Darüber hinaus erzielt sie nur Gewinne aufgrund der unangemessen hohen Einspeisevergütung vom z.Zt. 8,9 ct/kWh.
Unter diesen Umständen ist die Beeinträchtigung von Natur, Landschaftsbild und Erholungswert der Landschaft, die Windkraftanlagen mit sich bringen, nicht hinnehmbar. Der Arbeitskreis unterstützt deshalb ausdrücklich die folgenden Aussagen im Bürgerprogramm 2002 der FDP: „Eine staatliche Vorgabe bestimmter Techniken und die Garantie überhöhter Preise, die vor allem im Bereich der Windenergienutzung zu erheblichen Fehlentwicklungen geführt hat, lehnt die FDP ab. Um die Akzeptanz erneuerbarer Energien nicht zu gefährden, darf ihr Einsatz nicht gegen den Willen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfolgen. Dazu gilt es, die kommunale Planungshoheit in diesem Bereich zu stärken und die Privilegierung von Windkraftanlagen im Baugesetzbuch entsprechend zu novellieren.“
Durch die Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch und die Höhe der Einspeisevergütung hat der Bundesgesetzgeber Fakten geschaffen, die das örtliche Geschehen weitgehend vorbestimmen. Im Regionalplan Unterer Neckar sollen demnächst im Wege der Fortschreibung Vorrang- und Ausschlussflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Die Regionalverbände sollen nach dem Willen der Landesregierung verpflichtet werden, die entsprechenden Flächen „gebietsscharf“ abzugrenzen. Im Falle einer solchen Ausweisung können die Gemeinden nicht mehr geltend machen, dass eine derartige Anlage öffentliche Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 3 Sätze 1 und 2 Baugesetzbuch). Daher ist auf örtlicher Ebene höchste Wachsamkeit geboten.
Die Regionalverbände haben die Gemeinden und die Landkreise bei der Fortschreibung der Regionalpläne „zu beteiligen“. Sie haben die Fortschreibungsentwürfe den Beteiligten zuzuleiten und mit ihnen ihre Anregungen und Bedenken zu erörtern (§ 9 Abs. 2, 3 und 8 Landesplanungsgesetz). Die Liberalen empfehlen den Gemeinden, das Beteiligungsverfahren ernst zu nehmen und die beabsichtigte Stellungnahme als „wichtige Gemeindeangelegenheit“ (§ 20a Gemeindeordnung) mit den Einwohnern in einer Bürgerversammlung zu erörtern.“
FE
 
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