Windparks im Rhein-Neckar-Kreis wie in der Rheinpfalz?
Grenzüberschreitender Erfahrungsaustausch der FDP
Gegenwärtig wird überall im Rhein-Neckar-Kreis die Ausweisung potentieller Standorte für Windkraftanlagen kontrovers diskutiert. Vor der endgültigen Abstimmung im Regionalverband Unterer Neckar galt es daher für die Liberalen Kommunalpolitiker, sich dort ein Bild zu machen, wo man bereits hinlänglich Erfahrung mit Windkraftanlagen gemacht hat: in Rheinhessen.
Scharf kritisierte hierbei Dr. Dieter Feinauer, von den Liberalen Regionalpolitikern als Sachverständiger eingeladen, die rot-grünen „Energiewende“. Da schon jetzt geeignete Flächen für Windenergieanlagen fehlten, sei eine geplante Zunahme des Anteils der Windenergie an der Stromerzeugung von jetzt 4% auf 7,2% im Jahre 2010 und schlussendlich 25% reine Illusion. Der Wind blase unregelmäßig und nicht immer dann, wenn man Energie brauche. Eine großtechnische Speicherung elektrischer Energie sei jedoch noch nicht möglich. Die Produktion von Strom durch Windkraft sei teuer. Windenergie werde ebenso hoch subventioniert wie Steinkohle. Eine spürbare Erhöhung an regenerativer Energie sei vor allem im Bereich der Biomasse und Biogas, Erdwärme und Wasserkraft denkbar.
Vorher hatten sich die liberalen Regionalpolitiker von der „Bürgerinitiative Rheinhessen-Pfalz gegen Windindustrieanlagen“ über das Schicksal von Ober-Flörsheim (eine Gemeinde zwischen Grünstadt und Alzey) informieren lassen. Die Aktivitäten der Anlagenersteller begannen dort im Jahre 2000. Heute stehen auf der Gemarkung mindestens 16 Einzelanlagen mit einer Leistung von jeweils einem oder anderthalb Megawatt. Die Landschaft ist total verspargelt.
Die abschließende Information kam vom ehemaligen Walldorfer Bürgermeister Dr. Jürgen Criegee, Mitglied der Verbandsversammlung des Regionalverbands Unterer Neckar. Auch wenn es sich bei Windkraftanlagen um „privilegierte“ Vorhaben handle, Anlagen also, die der Ersteller in der freien Landschaft errichten dürfe, brauche man in den betroffenen Gemeinden nicht in Angst und Schrecken zu verfallen. Die Erschließung des Geländes mit einer Zufahrtsstrasse müsse gesichert sein. Von reinen Wohngebieten, auch wenn sie erst geplant seien, könne ein Abstand von mindestens 500 Metern gefordert werden. Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes seien zu berücksichtigen ebenso wie das Landschafts- und Ortsbild sowie der Erholungswert der Landschaft. Es gelte, so die Erfahrungen von Ober-Flörsheim, wachsam zu sein und die Gegengründe rechtzeitig und wirksam zur Geltung zu bringen.
Sobald allerdings der Regionalverband Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgesetzt habe, und das sei 2004 zu erwarten, sei ein Großteil der Gegengründe bereits abgewogen und damit der Entscheidung des örtlichen Gemeinderats entzogen. Auch im Rhein-Neckar-Kreis erwarten deshalb die liberalen Regionalpolitiker „stürmische Zeiten“.
 
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